Allgemeine Bedingungen zur Teilnahme an Fortbildungskursen

1.    Die Veranstalter haften nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Anwend­barkeit der von den Referent/Innen vermittelten Lehrinhalte.

2.    Sollten Fortbildungskurse durch Krankheit von ReferentInnen, durch Unterbelegung oder durch andere, nicht von den Veranstaltern zu vertretenden Gründen kurzfristig abgesagt werden müssen, entsteht dem Kursplatz­bewerber nur ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren. Weiter gehende Ansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn dem Kursplatzbewerber bereits weitere Kosten, z. B. durch Absage von Patienten, Buchung einer Unterkunft, Anreise o.ä. entstanden sind.

3.    Sollte ein Kursplatzbewerber seine Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung absagen, so besteht unabhängig vom Grund seiner Absage Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr von
100%, wenn er früher als 8 Wochen vor Kursbeginn absagt,
50%, wenn er zwischen 4 und 8 Wochen vor Kurs­beginn absagt,
30%, wenn er zwischen 2 und 4 Wochen vor Kursbeginn absagt.
Bei noch kurzfristigerer Absage wird die volle Kursgebühr fällig. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Kursgebühr.
Bei mehrteiligen Seminaren ist die Absage zu einzelnen Kursteilen nicht möglich! Es wird bei Nichtteilnahme an einzelnen Kursteilen die gesamte Kursgebühr fällig.
Absagen bedürfen der Schriftform und erhalten erst durch die schriftliche Bestätigung der Veranstalter Gültigkeit!

4.    Unterricht, der von Kursteilnehmern durch Krankheit oder aus anderen Gründen nicht wahrgenommen werden kann, wird nicht rückvergütet und auf der Teilnahmebestätigung vermerkt.

5.    Kursplatzbewerber können ihre Kursplätze nicht untereinander tauschen. Die Kursplatzvergabe ist allein Sache der Veranstalter und der jeweiligen Kursleitung.

6.    Ein Kursplatz gilt im Einvernehmen der Bewerber und der Veranstalter als bestätigt, wenn
a) eine schriftliche, verbindliche Anmeldung vorliegt,
b) die speziellen Teilnahmebedingungen für den Kurs erfüllt sind,
c) dem Bewerber eine schriftliche Kursplatzreservierung der Veranstalter vorliegt.
Sollte eine verbindliche Anmeldung nicht innerhalb von 14 Tagen von den Veranstaltern beantwortet sein, hat sich der Bewerber durch Rückfrage davon Kenntnis zu verschaffen, ob für ihn ein Kursplatz reserviert wurde. Bei Versäumnis dieser Obliegenheit kann er sich nicht darauf berufen, eine Kursplatzreservierung oder Absage nicht erhalten zu haben.

7.    Die Kursteilnehmer halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Bei Anwendungsdemonstrationen und Übungen, die KursteilnehmerInnen an PatientInnen oder an anderen vornehmen, handeln die KursteilnehmerInnen auf eigene Gefahr und Risiko. Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem Rechts­grund – gegen die DozentInnen und die Veranstalter sind, sofern nicht zurechenbare grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ausgeschlossen. Fügen KursteilnehmerInnen Dritten während der Übungen und Demonstrationen Schaden zu, bleiben ihre Haftungen unberührt.

8.    Sollten die Veranstalter KursteilnehmerInnen bei der Beschaffung von Übernachtungsmöglichkeiten behilflich sein, haften wie nicht für die Erbringung der Leistungen der jeweiligen Pensionen / Hotels. Eine Haftung für die jeweils preisgünstigste Unterbringung ist ebenfalls ausgeschlossen.