Präventive und rehabilitative Rückenschule (§§20 und 43 SB V) - von den Kassen anerkannt!


 

Unsere Seminarteilnehmer haben folgende Vorteile:

  • Die Kurse sind als präventive und rehabilitative Rückenschule (§20 und §43 SGB V) von den Krankenkassen anerkannt.
  • Sie basiert auf den aktuellen Inhalten der Konföderation der Deutschen Rückenschulen KddR sowie dem Leitfaden Prävention der Spitzenverbände der Krankenkassen in der aktuellen Fassung vom 27.08.2010.
  • Sie erwerben mit der Zusatzqualifikation eine von den Krankenkassen anerkannte Lizenz (Orthopädischer Rückenschulleiter). Mit dieser können Sie sofort als Rückenschultrainer für Rückenschulpräventionsgruppen in eigener Praxis oder bei den Krankenkassen, den Volkshochschulen oder anderen Institutionen Kurse geben.

 

Refresher für Rückenschullehrer


Termine

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