Gerätegestützte Krankengymnastik, KG am Gerät 

Curriculum

1. Zielsetzung

Die gerätegestützte Krankengymnastik dient der Verbesserung bzw. der Normalisierung der Muskelkraft, der Kraftausdauer, der alltagsspezifischen Belastungstoleranz, sowie funktioneller Bewegungsabläufe und Tätigkeiten im täglichen Leben.
Die Fortbildung qualifiziert zur Behandlung von Patienten bei chronisch degenerativen Skeletterkrankungen sowie posttraumatischen oder postoperativen Zuständen der Extremitäten oder des Rumpfes mit

  • Muskeldysbalance/-insuffizienz
  • krankheitsbedingter Muskelschwäche
  • peripheren Lähmungen
     

2. Eingangsvoraussetzungen für die Teilnehmer

Die Teilnehmer an der Weiterbildung müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung als Physiotherapeut/Krankengymnast nachweisen.
 

3. Höchstteilnehmerzahl

Im praktischen Teil des Fortbildungskurses darf bei einer sächlichen/räumlichen Mindestausstattung gemäß Nr. 2 ein qualifizierter Therapeut gemäß Buchstabe D. höchstens 20 Teilnehmer unterrichten. Größere Kurse sind nur zulässig, wenn das Therapeuten-/Teilnehmer-/Mindestausstattungsverhältnis erhalten bleibt. Demzufolge sind bei 21 bis 40 Teilnehmern mindestens 2 Fachlehrer gemäß Buchstabe D. und die doppelte Geräteausstattung gemäß Nr. 2 in ausreichend großen Räumlichkeiten erforderlich.

Der theoretische Teil ist ebenfalls von einem Therapeuten gemäß Nr. 4 durchzuführen. Hierfür gilt das Teilnehmer-/Therapeutenverhältnis des praktischen Teils nicht.
 

4. Vermittlung der Fortbildungsinhalte

Die Vermittlung der Fortbildungsinhalte erfolgt durch die nachfolgend genannten Therapeuten, die ihre Qualifikation in Einrichtungen der Anlage 9 erworben haben:

  • Physiotherapeut mit erfolgreich absolvierter Fortbildung in KG-Gerät und anschließend absolvierten drei Assistenzen an kompletten Fortbildungen in KG-Gerät oder 
  • Physiotherapeut mit erfolgreich absolvierter MAT-/MTT-Fortbildung und anschließend absolvierten drei Assistenzen an kompletten Fortbildungen in KG-Gerät oder 
  • MAT/MTT-Fachlehrer: Physiotherapeuten mit MAT/MTT-Weiterbildung und anschließend absolvierten zwei Assistenzen

oder durch

  • Physiotherapeuten mit erfolgreich absolvierter Fortbildung in KG-Gerät, die bereits vor dem 1. August 2002 Fortbildungen in den Einrichtungen gemäß der Anlage 8 durchgeführt haben
     

5. Sächliche/räumliche Mindestausstattung

Es ist mindestens die nachfolgende Geräteausstattung in ausreichend großen Räumlichkeiten vorzuhalten:

  • Universalzugapparat, doppelt (zwei Universalzugapparate nebeneinander im Abstand von ca. 1 Meter angeordnet als Möglichkeit zum gleichzeitigen Training beider Körperhälften) mit Trainingsbank
  • Funktionsstemme
  • Winkeltisch oder hinterer Rumpfheber
  • Vertikalzugapparat
  • Zubehör je Zugapparat:
    Fußmanschette oder -Fußgurt, Handmanschette oder Handgurt

Sämtliche eingesetzten Geräte müssen den Anforderungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) in der jeweils gültigen Fassung entsprechen, soweit sie unter die Bestimmungen dieses Gesetzes fallen. Daneben sind die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sowie sonstige Sicherheitsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
 

6. Dauer der Fortbildung

Die Mindestdauer der Fortbildung beträgt 40 Unterrichtseinheiten (UE). Eine UE beträgt 45 Minuten. Die tägliche Kursdauer darf zehn UE nicht überschreiten.
 

7. Lehrinhalte

Der praktische und der praxisorientierte Teil des Unterrichts muss vom zeitlichen Umfang her mindestens 60 % der Fortbildung ausmachen.

 


 




1. Allgemeine Trainingsgrundlagen (8 UE)

1.1. Trainingsprinzipien

  • Biomechanik, mechanische Kinesiologie, Dynamik
  • Belastungsnormativa

1.2 Kinetik und Kinematik

  • Kräfte, Momente, statische und dynamische Systeme,
    Muskel- und Gelenkkräfte
  • Mechanische Kinesiologie bzw. funktionelle Biomechanik zur Bestimmung von Belastungen
  • Messmöglichkeiten zur Trainingssteuerung und deren Dokumentation

1.3 Trainingsprinzipien zum indikationsspezifischen Training

  • indikationsorientierte kinetische und kinematische Betrachtungen obere, untere Extremitäten und Wirbelsäule

Lernziel:

  • Kenntnis allgemeiner und spezifischer Trainingsprinzipien
  • Fähigkeit zur Ermittlung bzw. Bestimmung von Gelenk- und Muskelkräften sowie Belastungsintensitäten und Umfängen
  • Kenntnis Dokumentation und Zielsetzung

 

2. Angewandte Trainings- und Bewegungslehre (10 UE)

2.1 Motorische Hauptbeanspruchungsformen

2.2. Praktische Umsetzung unter Berücksichtigung therapeutischer Ansätze für

  • propriozeptives Training (Koordinationsschulung)
  • Neuromuskuläres Training zur Verbesserung der Kraft und Kraftausdauer

Lernziel:

  • Kenntnis über Inhalte der Trainings- und Bewegungslehre
  • Sammlung von praktischen Eigenerfahrungen

 

3. Einsatz von Geräten (22 UE)

3.1 gerätetechnische Ausstattung

  • Kriterien für Geräte (z. B. Sicherheit, Einstellungen, Funktionalität)

3.2 Anwendungsprinzipien

  • Krafttrainingsmethoden und -geräte
  • Koordinationsschulung
  • Exzentertechnik und muskelphysiologische Belastungsformen im Krafttraining
  • Möglichkeiten der Belastungssteuerung im Kraft- und Kraftausdauertraining mit Geräten
  • Trainingsstrategien mit Indikationen und Kontraindikationen für trainingstherapeutische Maßnahmen

3.3 Indikationsspezifischer Einsatz der Geräte gemäß Heilmittelkatalog auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung; Kontraindikationen

  • Erstellung von indikationsorientierten Behandlungsprogrammen, Belastungsbestimmung
  • Indikationsspezifischer Einsatz von Geräten
  • Wirbelsäule
  • Obere Extremitäten
  • Untere Extremitäten
  • Einsatz der Geräte für alltagsspezifische Übungen
  • Dokumentation (Protokolle)

3.4 Praxis

  • Selbsterfahrung der vorgestellten Trainingsmöglichkeiten

Lernziel:

  • Wissen über Inhalte und Grundsätze des Gerätetrainings unter Berücksichtigung der Indikation und individuellen Zielsetzung
  • Kenntnisse über den indikationsspezifischen Einsatz der Geräte, Kontraindikationen und Dokumentation

 

4. Abschluss

Die Fortbildung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn der Teilnehmer sämtliche Kurseinheiten besucht hat. Bei Fehlzeiten sind die versäumten Stunden nachzuholen.